• Jacqueline Pech hat einen Beitrag veröffentlicht

      3 Wochen

      Eure Erfahrungen zu künftigen Umweltleistungen (EmpCo)

      Hallo zusammen,

      ich habe eine Frage an die Nachhaltigkeits-Beratungen (oder alle anderen 🙂 ) unter euch hinsichtlich der in der EmpCo Richtlinie festgelegten Regelungen zu künftigen Umweltleistungen aka Umweltzielen.

      Laut der Richtlinie müssen Aussagen über künftige Umweltleistungen klar, objektiv, öffentlich einsehbar sein und überprüfbare Verpflichtungen enthalten, die in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festgelegt sind, der

      a) messbare und zeitgebundene Ziele sowie weitere relevante Elemente umfasst, die zur Unterstützung seiner Umsetzung erforderlich sind, wie die Zuweisung von Ressourcen, und

      b) regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen überprüft wird, dessen Erkenntnisse Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden.

      Wenn ich es richtig verstehe, müssten dann alle Umweltziele, die an Verbraucher kommuniziert werden (z.B. auf Website, in freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten, etc.) diese Anforderungen erfüllen? Oder verstehe ich hier irgendwas falsch?

      Wie geht ihr da bei euren Kunden mit um? Meine Vermutung ist, dass das v.a. für kleine Unternehmen echt schwierig umzusetzen ist. Habt ihr Tipps, wie ihr damit hinsichtlich Strategie- und Nachhaltigkeitsberichtserstellungen mit umgeht. Oder weist ihr eure Kunden darauf hin, dass sie die Umweltziele nicht öffentlich (für Verbraucher ersichtlich) kommunizieren sollten, falls sie noch nicht alle diese Aspekte der EmpCo mit nachweisen können?

      Ich freue mich auf eure Erfahrungen und hoffe, dass ihr mir hier weiterhelfen könnt 🙂

      Inspirierend
      Veronika Kamer und Ines Knecht
      5 Kommentare
      • Liebe @JacquelinePe , ich sehe es bzw. verstehe es genauso. Gerade erst habe ich auch dazu gelesen, dass die Nachhaltigkeitsberichte von der EmpCo nicht ausgenommen sind.

        Ich habe dazu noch keine praktischen Erfahrungen, meine Einschätzung teile ich aber gerne mit dir, wie das in Praxis funktionieren kann.

        In einem Nachhaltigkeitsbericht (egal ob verpflichtend oder freiwillig) sollte die Nachweisbarkeit auf jeden Fall gegeben sein, also alle notwendigen Informationen und Belege sollten dort abgebildet werden. Für die Kommunikation nach außen ist der Nachhaltigkeitsbericht ohne Einordnung, ohne Kontext für die jeweilige Zielgruppe eh nicht optimal. Das bedeutet, in der Außendarstellung schaffe ich Geschichten / Storys, die ich dann idealerweise mit dem Berichten belegen kann. Das ist dann das Feld Nachhaltigkeitskommunikation im Allgemeinen.

        Ob das in der Praxis tatsächlich so funtkioniert interessiert mich auch. Vielleicht können uns @UlrikeStoeckle und @Melanie.Peschel dazu etwas sagen?

        • @inesknecht Liebe @JacquelinePe , liebe Ines,

          danke fürs Reinholen. Vorweg: Ich bin keine Juristin, ich komme von der Dialog- und Kommunikationsseite, v.a. mit Kommunen und Stadtwerken. Dort ist „klimaneutral bis 2035″ Standardvokabular, insofern begegnet mir die Frage ständig.

          Zur Lesart: Ja, so verstehe ich es auch. Die deutsche Umsetzung im UWG gilt ab 27. September, also in gut drei Wochen. Ob ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht auf der Website eine geschäftliche Handlung gegenüber Verbrauchern ist, würde ich als offene Rechtsfrage behandeln und im Zweifel bejahen. Klären kann das nur ein Wettbewerbsrechtler, nicht wir.

          Aus der Praxis: Das Ziel ist selten das Problem, der fehlende Weg ist es. In jedem Bürgerdialog zur Wärmeplanung kommt nach „klimaneutral 2040″ sofort die Frage: Was heißt das für meine Straße, wann, wer zahlt? Wer darauf keine Antwort hat, verliert Vertrauen, ganz ohne Abmahnung. Insofern verlangt die EmpCo nichts, was glaubwürdige Zielkommunikation nicht ohnehin braucht: Meilensteine, Ressourcen, Stand.

          Mein Rat, gerade für kleine Unternehmen: Ziele nicht verstecken, sondern anders formulieren. Nicht die Zusage („Wir sind 2035 klimaneutral“), sondern der Plan mit Stand („Bis 2035 wollen wir dahin. Dafür stellen wir bis 2028 den Fuhrpark um. Stand heute: 40 Prozent.“). Kommuniziert wird das Belegbare, Erreichtes und laufende Maßnahmen. Ob das rechtlich schon reicht, solange das Zieljahr drinsteht, ist offen. Kommunikativ ist es die belastbarere Variante, und sie liefert nebenbei genau die Bausteine, die ein Umsetzungsplan braucht.

          Und zu Ines‘ Storys: genau da würde ich ansetzen. Die Geschichte liegt im Weg dorthin, nicht im Zieljahr.

          Eine Frage zurück: Habt ihr schon einen Fall gesehen, in dem ein Bericht abgemahnt wurde? Ich kenne bisher nur Werbeaussagen.

          Viele Grüße
          Melanie

          • Liebe @Melanie.Peschel und liebe @inesknecht ,
            vielen Dank schonmal für die Insights, das hilft schonmal sehr. Eine Sache ist für mich aber noch offen, nämlich der Punkt b), nachdem der Umsetzungsplan regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen überprüft werden muss und die Ergebnisse transparent geteilt werden müssen. Wie stellt ihr das bei euren Kunden sicher bevor kommuniziert wird?

            • @JacquelinePe Zu dem Punkt „regelmäßige Prüfung von unabhängigen Sachverständiger“ habe ich leider auch noch nichts Konkretes gefunden. Auch nicht was unter „regelmäßig“ zu verstehen ist, also ob das jährlich ist oder alle 5 Jahre oder noch einen anderen Zeitraum meint.

              • Liebe @Melanie.Peschel,
                ich habe gerade gesehen, dass ich deine letzte Frage noch nicht beantwortet habe. Bis jetzt kenne ich auch noch keine Abmahnung von NH-Berichten, habe nur gelesen, dass freiwillige Berichterstattung diskutiert wird und es am Ende wahrscheinlich wieder Auslegung ist. Und da würde ich jetzt erstmal konservativ herangehen, weil ein Bericht, sofern veröffentlicht ja auch Verbrauchern zugänglich sein kann.

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