EmpCo-Richtlinie: Regulatorischer Wendepunkt in der Nachhaltigkeitskommunikation

Ab September 2026 wird die EmpCo-Richtlinie in Deutschland verbindlich. Pauschale Nachhaltigkeitsversprechen ohne substanzielle Nachweise werden rechtlich unzulässig – mit Bußgeldern ab vier Prozent des Jahresumsatzes. Nachhaltigkeitsmanager müssen jetzt handeln.
Bild von Ines Knecht

Ines Knecht

Die EU-Richtlinie EmpCo (2024/825) verbietet ab September 2026 pauschale Umweltaussagen wie „klimaneutral" oder „nachhaltig" ohne substantielle, extern validierte Nachweise. Der Bundestag hat die nationale Umsetzung über das UWG beschlossen. Unternehmen müssen bestehende Claims prüfen, Nachweisführung aufbauen und Produktinformationen zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit bereitstellen. Selbst entwickelte Label ohne akkreditiertes Zertifizierungssystem sind künftig untersagt. Verstöße können mit Bußgeldern ab vier Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden. Auch wenn die Green Claims Directive möglicherweise nicht umgesetzt wird, bleibt EmpCo ein robustes regulatorisches Rahmenwerk gegen Greenwashing.

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